
Stellungnahme zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS
Die Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) ist eine rechtlich selbstständige und unabhängige Stiftung mit eigener Organisation und Bilanzierung. Sie ist mit 65 Mitarbeitenden und einem verwalteten Vermögen von über CHF 17 Milliarden eine der grössten Schweizer Vorsorgeeinrichtungen. Wir versichern über 17‘000 Mitarbeitende der Credit Suisse und ihrer Tochtergesellschaften und richten Leistungen an über 10‘000 Rentenbeziehende aus. Im Weiteren verwalten wir auch die Pensionskasse 2 sowie die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz).
Die Pensionskasse ist finanziell in einer sehr robusten Lage. Mit einem Deckungsgrad von knapp 130% und vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven verfügen wir über freie Mittel und eine uneingeschränkte Risikofähigkeit. Dies wird auch durch die hohe Verzinsung der Altersguthaben von 6,5% im Jahr 2021 und 5% im 2022 reflektiert.
Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat keinen direkten Einfluss auf die eigenständige, operative Geschäftstätigkeit der Pensionskasse. Wir sind da für unsere Versicherten, wenn sie Fragen rund um ihre Vorsorge haben und treiben unsere Projekte voran, um ihnen den optimalen Vorsorgeschutz zu gewähren.
Die im Versicherungsausweis ausgewiesenen Leistungsansprüche wie auch die laufenden Renten sind in keiner Art und Weise gefährdet.
Anlagen bei der Credit Suisse
Die Pensionskasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Anlagen bei der Arbeitgeberin auf maximal 5% zu beschränken. Der Anteil an Anlagen mit Gegenpartei Credit Suisse lag in der Vergangenheit und somit auch vor der Übernahmeankündigung der CS durch die UBS deutlich unter den gesetzlichen Anforderungen. Für die Pensionskasse sind aus Anlagen bei der Credit Suisse durch die Entwicklungen der letzten Tage keine nennenswerten Kapitalverluste entstanden.
Die hier publizierten Informationen basieren auf dem derzeitigen Wissensstand. Sollten sich in Zukunft Veränderungen in Bezug auf unser Vorsorgemodell oder die generellen Leistungen der Pensionskasse abzeichnen, werden wir umgehend informieren.
Häufige Fragen
1. Was geschieht nun nach der angekündigten Integration der CS in die UBS mit der Pensionskasse?
Die Pensionskasse der CS bleibt vorerst weiterbestehen. In ihr werden wie bis anhin alle Beschäftigten der CS weiterhin versichert. Mittelfristig wird entschieden, ob die Pensionskasse der CS mit derjenigen der UBS fusioniert. Dieser Entscheid ist heute noch nicht getroffen.
2. Wie bin ich versichert?
Solange Ihr Arbeitsverhältnis besteht, werden Ihre Pensionskassen-Beiträge wie bis anhin gezahlt. Der Abzug erfolgt automatisch mit der monatlichen Gehaltsabrechnung. Entsprechend wird das Altersguthaben weiter aufgestockt. Die Leistungen gemäss Versicherungsausweis und die Wahlmöglichkeiten gemäss Leistungsreglement gelten unverändert. Sollten sich in Zukunft Veränderungen in Bezug auf unser Vorsorgemodell oder die generellen Leistungen der Pensionskasse abzeichnen, werden wir umgehend informieren.
3. Was geschieht mit meinem Alterskapital in der Pensionskasse?
Ihr Alterskapital ist sicher. Die finanzielle Lage der Pensionskasse ist mit einem Deckungsgrad von knapp 130% und voll geäufneten Wertschwankungsreserven sehr stabil.
4. Was geschieht mit der Pensionskasse 2?
Vorerst ändert sich für Versicherte, die auch im Kapitalsparen der Pensionskasse 2 versichert sind, nichts. Der Stiftungsrat verfolgt die Entwicklung aufmerksam. Wir informieren frühzeitig über anstehende Änderungen.
5. Was geschieht mit den Rentnern der Pensionskasse der CS?
Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat derzeit keinen Einfluss auf die eigenständige, operative Geschäftstätigkeit der Pensionskasse. Die laufenden Renten sind in keiner Art und Weise gefährdet. Ob und allenfalls wann eine Überführung der Rentner der PK CS in die PK UBS erfolgt, ist noch offen.
6. Kann ich mich weiterhin vorzeitig pensionieren lassen?
Ja. Alle im Versicherungsausweis ausgewiesenen Leistungsansprüche bleiben bestehen. Sämtliche Wahlmöglichkeiten und Optionen des Leistungsreglements haben weiterhin Bestand. Das schliesst auch die Möglichkeiten rund um die vorzeitige Pensionierung mit ein.
7. Beim Zusammenschluss SBG und SBV (1997) wurden von den beiden Pensionskassen vor der Zusammenführung die Überschüsse einmalig an die jeweiligen Mitarbeitenden der beiden Banken getrennt ausbezahlt. Ist diese Vorgehensweise auch bei dieser Fusion geplant?
Dazu können im jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen gemacht werden. Hingegen kann festgehalten werden, dass grundsätzlich keine sogenannte Verwässerung stattfinden darf, also keine finanziellen Mittel ausserhalb des jetzigen Versichertenkreises verwendet werden dürfen.
8. Muss ich mich um etwas kümmern?
Mitarbeitende, welche die CS und damit die Pensionskasse der CS verlassen und nicht in die UBS übertreten, wird empfohlen, sich auch künftig über die weitere Entwicklung der Pensionskasse CS zu informieren. Es kann sein, dass im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der PK CS eine Kommunikation an die bisherigen Versicherten erfolgen wird.
(Stand September 2023)