Nach Abschluss der Integration der Credit Suisse soll für alle Mitarbeitenden in der Schweiz dasselbe Vorsorgemodell gelten. Die Angleichung des Vorsorgemodells der PK CS an dasjenige der PK UBS führt für die Mehrheit der Mitarbeitenden, die bei der Pensionskasse der Credit Suisse in der Schweiz versichert sind, zu einer Verbesserung der Pensionskassenleistungen. Dies insbesondere aufgrund der mehrheitlich höheren Arbeitgebersparbeiträge und der Möglichkeit des Rentenbezugs auf dem gesamten Altersguthaben. CS-Mitarbeitende, die näher bei der Pensionierung stehen, wären von den Plananpassungen – aufgrund der leicht tieferen Umwandlungssätze – negativ betroffen. Aus diesem Grund wurden Übergangsmassnahmen für diejenigen CS-Mitarbeitenden definiert, die am 31.12.2026 älter als 50 Jahre alt sind.
Es ist geplant, dass die Integration der CS per diesem Zeitpunkt grösstenteils abgeschlossen sein wird, weshalb die Angleichung des Vorsorgemodells der PK CS an jenes der PK UBS erst dann erfolgt.
Vor kurzem haben sich die Stiftungsräte der Pensionskassen der Credit Suisse und der UBS über die Zusammenführung der Versichertenbestände der beiden Pensionskassen im Grundsatz geeinigt. Die Zusammenführung kann frühestens per 1. Januar 2028 umgesetzt werden. Bis dahin werden dazu notwendige konzeptionelle, regulatorische und organisatorische Arbeiten durchgeführt.
Das 1e-Kapitalsparen wird per 1.1.2027 ins Spargefäss Rentensparen integriert.