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Ein Mann sitzt auf dem Boden einer leeren Wohnung und schaut nachdenklich.

Bei einer Verpfändung bleibt das Geld in der Pensionskasse und dient dem Gläubiger als Sicherheit. Ihre Vorsorgeleistungen werden nicht geschmälert, ausser es kommt zur Pfandverwertung. In diesem Fall treten dieselben Konsequenzen auf wie beim Vorbezug.

Vor- und Nachteile der Verpfändung

Vorteile

  • Keine Leistungseinbussen im Alter oder bei Tod
  • Höhere, vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbare Hypothekenzinsen
  • Je nach Kreditgeber tiefere Hypothekenzinsen
  • Keine Steuerfolgen, da keine Auszahlung erfolgt
  • Einkäufe in die Pensionskasse weiterhin möglich

 

Nachteile

  • Kein zusätzliches Eigenkapital und somit keine Reduktion der Hypothekarbelastung

Höhe der Verpfändung

Wie viel Vorsorgegeld Ihnen für die Wohneigentumsförderung zur Verfügung steht, ist auf Ihrem Versicherungsausweis unter «möglicher Betrag für Wohneigentum» ausgewiesen. Grundsätzlich gilt:

  • Bis Alter 50 können Sie Ihr gesamtes Alterssparkapital verpfänden.
  • Ab Alter 50 können Sie höchstens den Betrag im Alter 50 oder die Hälfte Ihres aktuellen Alterssparkapitals verpfänden. Das höhere Guthaben ist massgebend.
  • Im Gegensatz zum Vorbezug existiert bei der Verpfändung kein Mindestbetrag.

Die Verpfändung ist erst mit der schriftlichen Meldung an die Pensionskasse gültig.

Vorgehen

Möchten Sie Ihr Alterssparkapital verpfänden, kontaktieren Sie Ihren Kreditgeber. Kommt zwischen Ihnen und dem Pfandgläubiger ein Pfandvertrag zustande, benötigen wir für dessen Gültigkeit eine schriftliche Meldung des Gläubigers.

Zustimmung des Pfandgläubigers

Durch die Verpfändung werden entweder Ihre Ansprüche auf Vorsorgeleistungen oder ein Teil Ihres Alterssparkapitals zugunsten des Hypothekargebers gesperrt. Dies stellt für den Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit dar. Deshalb benötigen wir in folgenden Fällen die schriftliche Zustimmung Ihres Pfandgläubigers:

  • Sie treten aus der Pensionskasse aus und machen eine Barauszahlung Ihres Alterssparkapitals geltend.
  • Aufgrund einer Scheidung muss ein Teil Ihres Alterssparkapitals an die Vorsorgeeinrichtung des Ex-Ehegatten bzw. des ehemals eingetragenen Partners überwiesen werden.
  • Vorsorgeleistungen werden fällig bei der Pensionierung, bei Invalidität oder Tod.

Steuerliche Aspekte

Eine Verpfändung löst keine Besteuerung aus. Erst bei einer Pfandverwertung werden Steuern erhoben, da Sie Kapital aus der Pensionskasse beziehen.

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