Vorsorgethemen Todesfallleistungen Hinterlassenenleistung
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Zwei Hände berühren sich

Beim Tod eines aktiven Versicherten, eines Invalidenrentners oder eines Altersrentners zahlt die Pensionskasse verschiedene Hinterlassenenleistungen aus.

  Aktiver Versicherte Invalidenrentner Altersrentner
Ehegatten- bzw. Konkubinatspartnerrente 2/3 der versicherten Invalidenrente 2/3 der bezogenen Invalidenrente Bei Pensionierung wählbar: 1/3, 2/3 oder 3/3 der bezogenen Altersrente
Todesfallkapital Sämtliche Altersguthaben, mindestens jedoch 50% vom:
versicherten Basislohn
+ Basislohn-Überschuss
+ Durchschnitt der letzten drei Awards
Sämtliche Altersguthaben, mindestens jedoch 50% vom:
versicherten Basislohn
+ Basislohn-Überschuss
+ Durchschnitt der letzten drei Awards
Drei Jahresrenten abzüglich der bereits bezogenen Renten
Waisenrente Für Kinder unter 18 oder Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre:
pro Kind 20% der im Rentensparen versicherten Invalidenrente, max. 60% bei drei oder mehr Kindern.
Für Kinder unter 18 oder Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre:
pro Kind 20% der aus dem Rentensparen bezogenen Invalidenrente, max. 60% bei drei oder mehr Kindern.
Für Kinder unter 18 oder Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre:
pro Kind 20% der bezogenen Altersrente, max. 60% bei drei oder mehr Kindern.

 

Meldung Todesfall

Wir bitten die Hinterlassenen, uns den Tod eines Versicherten (aktiver Versicherter, Alters- oder Invalidenrentner) mitzuteilen.

Nach Erhalt der benötigten Unterlagen prüfen wir die Anspruchsberechtigung und zahlen den Hinterbliebenen die Hinterlassenenleistungen aus.

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