Aktiver Versicherte | Invalidenrentner | Altersrentner | |
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Ehegatten- bzw. Konkubinatspartnerrente | 2/3 der versicherten Invalidenrente | 2/3 der bezogenen Invalidenrente | Bei Pensionierung wählbar: 1/3, 2/3 oder 3/3 der bezogenen Altersrente |
Todesfallkapital | Sämtliche Altersguthaben, mindestens jedoch 50% vom: versicherten Basislohn + Basislohn-Überschuss + Durchschnitt der letzten drei Awards | Sämtliche Altersguthaben, mindestens jedoch 50% vom: versicherten Basislohn + Basislohn-Überschuss + Durchschnitt der letzten drei Awards | Drei Jahresrenten abzüglich der bereits bezogenen Renten |
Waisenrente | Für Kinder unter 18 oder Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre: pro Kind 20% der im Rentensparen versicherten Invalidenrente, max. 60% bei drei oder mehr Kindern. | Für Kinder unter 18 oder Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre: pro Kind 20% der aus dem Rentensparen bezogenen Invalidenrente, max. 60% bei drei oder mehr Kindern. | Für Kinder unter 18 oder Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre: pro Kind 20% der bezogenen Altersrente, max. 60% bei drei oder mehr Kindern. |