Bei einer Scheidung werden die von beiden Ehegatten während der Dauer der Ehe angesparten Pensionskassenguthaben gesplittet. Die Pensionskasse erstellt der versicherten Person eine Durchführbarkeitserklärung. Aus diesem Dokument geht hervor, welche Freizügigkeitsleistung vom Zeitpunkt der Heirat bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens erworben wurde und ob alle Voraussetzungen für eine Aufteilung erfüllt sind.
Für die Erstellung dieser Durchführbarkeitserklärung benötigen wir Ihr Heiratsdatum, die Freizügigkeitsleistung per Heirat und das Einleitungsdatum des Scheidungsverfahrens.
Das Dokument müssen Sie dann beim zuständigen Gericht einreichen, das über die Höhe der Teilung entscheiden wird. Sobald das rechtskräftige Scheidungsurteil steht, nimmt die Pensionskasse die Teilung vor.
Einkauf während der Ehe
Bei Einkäufen in die Pensionskasse, die während der Ehe erfolgten, ist entscheidend, woher das Geld kam. Handelt es sich um gemeinsame Errungenschaften der Ehepartner, so wird das Geld bei der Scheidung aufgeteilt. Stammt das Geld hingegen aus Eigengut, werden die Einkäufe vom zu teilenden Altersguthaben abgezogen. Kapital, das in die Ehe eingebracht wurde, sowie Erbschaften oder Schenkungen gelten als Eigengut.
Vorbezug
Ein Vorbezug zur Finanzierung des Wohneigentums wird ebenfalls halbiert. Berücksichtigt wird sodann, wer die Liegenschaft nach der Scheidung behält.
Scheidung von Alters- oder Invalidenrentner
Seit dem 1. Januar 2017 erfolgen Ausgleichszahlungen auch, wenn ein Ehegatte bereits eine Alters- oder Invalidenrente der Pensionskasse bezieht. Das Gericht entscheidet nach Ermessen über die Teilung der Rente und spricht dem berechtigten Ehepartner einen Rentenanteil zu.
Scheidung im Ausland
Ausländische Scheidungen werden in der Schweiz bezüglich Vorsorgeausgleich nicht anerkannt. Für die Aufteilung des Pensionskassenguthabens ist ein rechtkräftiges Urteil eines schweizerischen Gerichts erforderlich.
Wiedereinkauf infolge Scheidung
Die infolge einer Scheidung entstandene Lücke können Sie jederzeit und unabhängig von den geltenden Einkaufsbeschränkungen schliessen.