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Ein junges Paar schaut gemeinsam auf einen Laptopbildschirm.

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse lohnt sich. Sie erhöhen damit Ihr Alterssparguthaben und können daneben Steuern sparen. Einkäufe sind jederzeit online auf MyPension möglich.

Freiwillige Einkäufe lassen sich bequem auf Ihrem Versichertenportal MyPension tätigen. Auf der Startseite unter dem Link «Einkauf» oder unter der Rubrik «Simulationen» finden Sie Ihr maximales Einkaufspotenzial. Ein Fragebogen führt Sie durch den Prozess und generiert die QR-Rechnung mit dem gewünschten Einkaufsbetrag.

Um Rechnungen mit eBill zu bezahlen, nehmen Sie in Ihrem eBill-Portal die Credit Suisse Pensionskasse als Rechnungssteller auf.

Der Endtermin für freiwillige Einkäufe pro Kalenderjahr ist der letzte Bankarbeitstag des jeweiligen Kalenderjahrs. Einkäufe werden mit der Einkaufsvaluta verbucht, Rückvalutierungen sind nicht zulässig. Das maximale Einkaufspotenzial ist tagesaktuell auf MyPension abrufbar.

Einkaufsmöglichkeiten ergeben sich aus verschiedenen Gründen. Faktoren wie Lohnanpassungen, veränderte Arbeitspensen oder die Reduktion Ihres Alterssparkapitals aufgrund einer Scheidung oder eines Vorbezugs im Rahmen der Wohneigentumsförderung beeinflussen Ihr Einkaufspotenzial.

Der Vorsorgeplan der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) besteht aus den Spargefässen Rentensparen und Kapitalsparen. Sie entscheiden, ob Sie Einkäufe ins Rentensparen oder gegebenenfalls ins Kapitalsparen tätigen möchten.

Rentensparen

Beträgt Ihr Lohn zusammen mit dem Award bis zu CHF 144’060, sind Sie im Rentensparen versichert. Einzahlungen ins Spargefäss Rentenkapital erhöhen Ihr Alterssparkapital und folglich Ihre Altersrente.

Mit Einzahlungen ins Spargefäss Rentenkapital-Zusatzkonto können Sie eine Überbrückungsrente und Rentenkürzungen bei einer vorzeitigen Pensionierung vorfinanzieren. Das maximal mögliche Einkaufspotenzial hängt vom gewünschten Pensionierungsalter ab.

Einkäufe in das Zusatzkonto sind aber nur sinnvoll, wenn Sie auch vorzeitig in Rente gehen. Denn werden Sie nicht auf den bereits ausfinanzierten Zeitpunkt pensioniert, riskieren Sie einen teilweisen Verlust Ihrer Einkaufsgelder.

Einkäufe in das Zusatzkonto sind zudem nur möglich, wenn das Einkaufspotenzial im Spargefäss Rentenkapital ausgeschöpft wurde.

Kapitalsparen

Beträgt Ihr Lohn zusammen mit dem Award über CHF 144’060, sind Sie zusätzlich im Kapitalsparen versichert. Guthaben in den kapitalbildenden Spargefässen werden bei der Pensionierung ausschliesslich als Kapital ausbezahlt.

Mit Einkäufen ins Spargefäss Alterskapital-Zusatzkonto können Sie sich bei vorzeitiger Pensionierung auf das Guthaben einkaufen, das Sie per Alter 65 ansparen würden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie beim Einkauf ins Rentenkapital-Zusatzkonto.

Steuerliche Aspekte

Einkäufe in die Pensionskasse können in der Regel vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, massgebend ist jedoch immer der Entscheid der Steuerbehörde. Nach einem Einkauf sollte innerhalb von drei Jahren kein Kapitalbezug getätigt werden. Halten Sie diese Frist nicht ein, kann Ihnen die Steuerbehörde die steuerliche Abzugsfähigkeit von Einkäufen rückwirkend aberkennen.

Zu den Kapitalauszahlungen zählen:

  • Vorbezug Wohneigentumsförderung
  • Freiwillige Kapitalauszahlung bei der Pensionierung beziehungsweise reglementarisch vorgesehene Kapitalauszahlung
  • Barauszahlung infolge Aufnahme selbstständiger Erwerbstätigkeit oder Auswanderung


Nicht davon betroffen sind:

  • Kapitalauszahlungen im Invaliditäts- oder Todesfall

Wichtige Hinweise

Bei einer Einzahlung ist ausserdem Folgendes zu beachten:

  • Einzahlungen sind erst nach Rückzahlung eines allfälligen Vorbezugs im Rahmen der Wohneigentumsförderung möglich.
  • Einzahlungen sind nur zulässig, sofern Sie über keine Freizügigkeitsleistungen bei Freizügigkeitseinrichtungen verfügen.
  • Mit jeder Einzahlung beginnt die Sperrfrist von drei Jahren für Kapitalauszahlungen erneut.
  • Sind Sie aus dem Ausland zugezogen und waren zuvor nie in einer Schweizer Pensionskasse versichert, beträgt die maximale jährliche Einkaufssumme in den ersten fünf Jahren nach dem Zuzug 20% Ihres versicherten Lohns.
  • Waren Sie früher selbstständig erwerbend und verfügen über Gelder im Rahmen der Säule 3a, können Ihnen diese beim maximal möglichen Einkaufspotenzial angerechnet werden.

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