Nach Abschluss der Integration der Credit Suisse soll für alle Mitarbeitenden in der Schweiz dasselbe Vorsorgemodell gelten. Die Angleichung des Vorsorgemodells der PK CS an dasjenige der PK UBS führt für die Mehrheit der Mitarbeitenden, die bei der Pensionskasse der Credit Suisse in der Schweiz versichert sind, zu einer Verbesserung der Pensionskassenleistungen. Dies insbesondere aufgrund der mehrheitlich höheren Arbeitgebersparbeiträge und der Möglichkeit des Rentenbezugs auf dem gesamten Altersguthaben. CS-Mitarbeitende, die näher bei der Pensionierung stehen, wären von den Plananpassungen – aufgrund der leicht tieferen Umwandlungssätze – negativ betroffen. Aus diesem Grund wurden Übergangsmassnahmen für diejenigen CS-Mitarbeitenden definiert, die am 31.12.2026 älter als 50 Jahre alt sind.
Es ist geplant, dass die Integration der CS per diesem Zeitpunkt grösstenteils abgeschlossen sein wird, weshalb die Angleichung des Vorsorgemodells der PK CS an jenes der PK UBS erst dann erfolgt.
Über eine mögliche spätere Zusammenführung der beiden Pensionskassen wurde noch nicht entschieden. Eine Zusammenführung von Pensionskassen ist ein komplexes Unterfangen, bei dem diverse regulatorische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
Es ist vorgesehen, dass der 1e-Kapitalsparplan ab 1. Januar 2027 für neue Beiträge geschlossen wird. Das bestehende Kapital bleibt investiert und ein Wechsel der Anlagestrategie ist weiterhin jederzeit möglich.