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Zwei Frauen und ein Man sitzen an einem Sitzungstisch und schauen gemeinsam auf einen Laptop-Bildschirm.

Stiftungsratswahlen 2024/2025

Die Integration der Credit Suisse in UBS tangiert auch die Tätigkeiten der Pensionskasse. Der aktuelle Stiftungsrat präferiert in dieser ausserordentlichen Situation Stabilität und Kontinuität in der Zusammensetzung des Stiftungsrats. Daher haben sich die Arbeitnehmervertreter/innen im Stiftungsrat bereit erklärt, sich geschlossen für die neue Amtsperiode 2025 – 2028 zur Wiederwahl zu stellen. 

Die derzeitigen Mitglieder des Stiftungsrats haben die Pensionskasse mit ihrer Expertise und produktiven Zusammenarbeit erfolgreich durch die letzten vier Jahre geführt. Eine stille Wiederwahl setzt ein starkes Signal des Vertrauens in das stabile Führungsgremium.

Eine Stiftungsratswahl mit weiteren Kandidierenden wird dann durchgeführt, wenn während vorgegebener Frist mindestens 20 Stimmberechtigte eines Wahlkreises einen Antrag auf die Durchführung der Wahl stellen und sich mehr Kandidaten zur Verfügung stellen, als Sitze zu vergeben sind. Kandidaten und Wahlberechtigte sind einem der beiden Wahlkreise zugeteilt, die Zuteilung erfolgt über die Büroadresse. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie im Wahlreglement. 

Die Antragsfrist beziehungsweise der Nominationsprozess sind ab sofort eröffnet und enden am 24. November 2024. Die Wahl findet vom 20. Januar bis 2. Februar 2025 auf MyPension statt. 

Wichtige Unterlagen zur Stiftungsratswahl finden Sie hier:

Merkblatt Stiftungsratswahl
Das Dokument gibt Ihnen einen Überblick über den Stiftungsrat und dessen Aufgaben.
Merkblatt

Antrag auf Durchführung der Wahl
Mindestens 20 Stimmberechtigte des jeweiligen Wahlkreises müssen bis zum 24. November 2024 schriftlich einen Antrag auf die Durchführung von Wahlen stellen. Der Antrag kann per E-Mail an communications.pensionskasse@cluttermypension.ch erfolgen. 

Nominationsformular
Kandidaten für die Stiftungsratswahl müssen bis zum 24. November 2024 mindestens 20 unterschriebene Nominationszettel pro Kandidatur einreichen. Die Unterschreibenden müssen zum gleichen Wahlkreis gehören und in derselben Pensionskasse versichert sein.
Versicherte mit einem Lohn über 144’060 sind zusätzlich zur Pensionskasse Rentensparen auch in der Pensionskasse 2 Kapitalsparen versichert und wahlberechtigt.
Formular Pensionskasse – Rentensparen
Formular Pensionskasse 2 – Kapitalsparen 

Porträt
Mit dem Porträt haben Sie die Gelegenheit, Ihren Wählern zu erklären, weshalb Sie sich als Stiftungsrat eignen. Das Porträt gehört zum Nominationsprozess.
Porträt 

Wahlkreise
Alle Versicherte sind je einem Wahlkreis zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt über die Büroadresse.

Wahlkreis 1: deutsche Schweiz
Wahlkreis 2: lateinische Schweiz

Wahlreglement
Zusätzliche Informationen zur Stiftungsratswahl finden Sie im Wahlreglement.
Wahlreglement Pensionskasse – Rentensparen
Wahlreglement Pensionskasse – Kapitalsparen

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