Zusammenführung der PK UBS und der PK CS in der Schweiz geplant
Vor kurzem haben sich die Stiftungsräte der Pensionskassen der Credit Suisse und der UBS über die Zusammenführung der Versichertenbestände der beiden Pensionskassen im Grundsatz geeinigt. Die gute finanzielle Situation beider Pensionskassen bildet eine ideale Ausgangslage für dieses Vorhaben.
Ein Projektteam, bestehend aus Vertretern der beiden Pensionskassen, UBS sowie externen Vorsorgeexperten, arbeitet intensiv an der Zusammenführung, die frühestens per 1. Januar 2028 umgesetzt werden kann. Damit werden alle Mitarbeitenden sowie alle Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz in der gleichen Pensionskasse versichert sein. Für sie entsteht daraus kein Handlungsbedarf, sie müssen nichts unternehmen. Ebenso werden die laufenden Rentenleistungen beider Pensionskassen weiterhin unverändert ausgerichtet.
Die Zusammenführung von Pensionskassen ist ein komplexes Unterfangen, bei dem diverse regulatorische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind; der gesamte Prozess findet unter Überwachung durch die Aufsichtsbehörde statt. Bis zur Zusammenführung bleiben die beiden Pensionskassen eigenständige, unabhängige Stiftungen.
Die Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz)