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Anpassungen Leistungsreglement gültig ab 1. April 2024

Neues Leistungsreglement der Pensionskasse

Infolge der Integration der CS in die UBS gibt es per 1. April 2024 geringfügige Anpassungen im Leistungsreglement der Pensionskasse.

Unbezahlter Urlaub (Art.16, Abs.8)

Versicherten im unbezahlten Urlaub werden auch nach dem 31. Tag weiterhin monatliche Sparbeiträge gutgeschrieben. Bisher waren Versicherte ab dem 31. Tag nur risikoversichert. Die Höhe der Sparbeiträge hängt von der gewählten Beitragsvariante ab. Diese kann jeweils monatlich auf MyPension angepasst werden. 

Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes (Art.36bis)

Bei einer Reduktion des Beschäftigungsgrads zwischen 30% bis 70% können Versicherte beantragen, dass sich der Vorsorgeschutz maximal während eines Jahres weiterhin nach dem bisherigen beitragspflichtigen Salär richtet. 

Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit (Art.57)

Für Versicherte einer CS-Gesellschaft, die noch nicht in die UBS-Gruppe integriert wurde, entfällt bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin die Beitragspflicht ab dem 2. Jahr. Bei Versicherten, die in eine UBS-Einheit transferiert wurden, gelten die Bestimmungen gemäss UBS-Personalreglement bezüglich Lohnfortzahlung und Kranken- oder Unfalltaggeld.

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