Leistungen im Invaliditätsfall
Sind Sie infolge einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage, einen Erwerb zu erzielen, spricht man von Invalidität. Anspruch auf Invalidenleistung besteht, wenn Sie zu mindestens 40% invalid sind.
Die Invalidenrente ist temporär und wird längstens bis Alter 65 ausbezahlt. Danach erhalten Sie eine Altersrente auf Lebenszeit, die zum Zeitpunkt der Pensionierung berechnet wird.
Im Gegensatz zur Altersrente hängt die Invalidenrente nicht von Ihrem angesparten Altersguthaben ab. Ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung oder eine Überweisung aufgrund einer Scheidung tangiert die Rentenhöhe folglich nicht. Die Invalidenrente basiert auf den versicherten Löhnen in der Pensionskasse:
- 70% des versicherten Basislohns;
- 45% des versicherten Basislohn-Überschusses;
- 45% des Durchschnitts der letzten drei versicherten Awards.
Die Beträge sind vom Invaliditätsgrad abhängig:
Invaliditätsgrad | Rentenanspruch |
---|---|
40% | 25% |
41% | 27,5% |
42% | 30% |
43% | 32,5% |
44% | 35% |
45% | 37,5% |
46% | 40% |
47% | 42,5% |
48% | 45% |
49% | 47,5% |
50 - 69% | 50 - 69% (prozentualer Anteil entspricht dem Invaliditätsgrad) |
ab 70% | 100% |
Invalidenleistungen im Überblick
Bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit setzt nach zwölf Monaten das Krankentaggeld 2 ein, und Ihre Beitragspflicht in der Pensionskasse entfällt. Während der Dauer der Invalidität übernimmt die Pensionskasse sowohl Ihre Sparbeiträge als auch jene des Arbeitgebers gemäss Beitragsvariante Standard auf Ihrem versicherten Basislohn, dem versicherten Basislohn-Überschuss und dem Durchschnitt der letzten drei versicherten Awards vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
Die Beitragsbefreiung gilt auf jenem Lohnteil, der nicht mehr erzielt werden kann. Solange Sie invalid sind, längstens jedoch bis Alter 65, bezahlen Sie keine Beiträge in die Pensionskasse.
Invaliditätskapital
Sobald Sie eine temporäre Invalidenrente der Pensionskasse beziehen, erhalten Sie Ihr Guthaben im Rentenkapital-Zusatzkonto und im Alterskapital-Zusatzkonto als einmalige Kapitalauszahlung.
Invaliden-Kinderrenten
Zusätzlich zu Ihrer temporären Invalidenrente erhalten Sie Invaliden-Kinderrenten, wenn Sie minderjährige Kinder beziehungsweise Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung haben. Die Invaliden-Kinderrente beträgt
- für ein Kind 15% der aus dem Rentensparen ausgerichteten temporären Invalidenrente,
- 30% für zwei Kinder und
- 45% für drei und mehr Kinder.
Laufende Invalidenrenten und Invaliden-Kinderrenten
Temporäre Invalidenrenten und allfällige Invaliden-Kinderrenten mit Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2017 werden in unveränderter Höhe bis Alter 65 ausbezahlt.
Ab 65 Jahren wird die temporäre Invalidenrente durch eine Altersrente abgelöst. Deren Berechnung ist davon abhängig, wann Ihre temporäre Invalidenrente erstmals ausbezahlt wurde:
- Vor 31.12.2009: Die temporäre Invalidenrente wird durch eine gleich hohe Altersrente auf Lebenszeit abgelöst.
- Ab 1.1.2013: Die Altersrente basiert auf Ihrem vorhandenen Guthaben im Spargefäss Rentenkapital multipliziert mit dem Umwandlungssatz im Alter 65.