Das Vorsorgesystem der Schweiz beruht auf dem Drei-Säulen-Prinzip: die staatliche Versicherung als erste Säule, die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) als zweite Säule und die private Vorsorge als dritte Säule.
1. Säule
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) bilden die staatliche Vorsorge. Zusammen mit allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) soll die obligatorische 1. Säule den Existenzbedarf im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall sichern. Die AHV trat am 1. Januar 1948 in Kraft, die IV gibt es seit 1960. Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen sowie Schweizer Bürger im Ausland, die im Dienste der Eidgenossenschaft tätig sind.
2. Säule
Die berufliche Vorsorge (BVG) und die Unfallversicherung (UVG) bilden die 2. Säule. Das BVG trat am 1. Januar 1985 in Kraft. Zusammen mit der staatlichen Vorsorge soll die berufliche Vorsorge die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung ermöglichen. Dem BVG unterstellt sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer, die mindestens CHF 21’510 verdienen. Die obligatorische Versicherung beginnt ab dem 17. Altersjahr. Sie spart ein Altersguthaben für die Pensionierung an und versichert daneben die Risiken Invalidität und Tod durch Krankheit. Die Unfallversicherung regelt die Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall durch Unfall sowie die Heilungskosten nach einem Unfall.
3. Säule
Die 3. Säule ermöglicht, individuelle Vorsorgelücken gezielt zu schliessen. Im Unterschied zum herkömmlichen Sparen ist sie steuerlich begünstigt. In der privaten Vorsorge wird zwischen der gebundenen (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden.