Fachwissen Grenzbeträge
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Mehrere Münzstapel

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Grenzbeträge der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge.

Altersrente der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Minimale jährliche Alters- oder Invalidenrente (für Unverheiratete) Minimale jährliche Alters- oder Invalidenrente (für Unverheiratete) Minimale jährliche Alters- oder Invalidenrente (für Unverheiratete) Minimale jährliche Alters- oder Invalidenrente (für Unverheiratete) CHF 15’120
Maximale jährliche Alters- oder Invalidenrente (für Unverheiratete)CHF 30’240
Maximale plafonierte jährliche Altersrente (für Verheiratete)CHF 45'360
Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) 
Eintrittsschwelle (Mindestlohn)CHF 22’680
Maximal versicherter BasislohnCHF 272’160
KoordinationsabzugCHF 30’240
Maximal versicherter Basislohn-ÜberschussCHF 544’320
Maximal versicherter Basislohn, Award und Basislohn-ÜberschussCHF 816’480
Säule 3a
Maximalbetrag für Personen mit PensionskasseCHF 7’258
Maximalbetrag für Personen ohne PensionskasseCHF 36’290
Lohnbeiträge an AHV, IV, EO und ALV
AHV (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte)8,7%
IV (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte)1,4%
EO (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte)0,5%
ALV (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte)2,2% (bis Lohn CHF 148’200)


AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge 
Jährlicher Mindestbetrag für UnverheirateteCHF 530
Jährlicher Maximalbetrag für UnverheirateteCHF 26’500

 

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