Die Pensionskasse der Credit Suisse Group Schweiz umfasst zwei Stiftungen:
die PK – Rentensparen und die PK2 – Kapitalsparen. Ihr oberstes Ziel ist die Wahrung der Interessen der Versicherten und der Rentenbeziehenden.
Die PK – Rentensparen verwaltet insbesondere das Spargefäss Rentensparen.
Stiftungsrat
Als oberstes Organ leitet und kontrolliert der Stiftungsrat die Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz). Der Stiftungsrat ist paritätisch zusammengesetzt aus:
- Sechs Arbeitgebervertretende
- Sechs Arbeitnehmervertretende
Für die Amtsperiode 2021–2024 sind folgende Personen im Stiftungsrat vertreten:
Arbeitgebervertretende
Joachim Oechslin | Stiftungsratspräsident |
Anton Simonet | Regional Vice Chairman Switzerland |
Patrick Stolz | Head HR P&C and Switzerland UBS |
Burkhard Varnholt | Global Chief Investment Officer |
Niklaus Boser | General Counsel Asset Management |
Christian Stark | Head of Regulatory Affairs Switzerland |
Arbeitnehmervertretende
Moreno Ardia | Vizepräsident Arbeitnehmervertreter deutschsprachige Schweiz |
Damian Hodel | Arbeitnehmervertreter deutschsprachige Schweiz |
Daniel Egli | Arbeitnehmervertreter deutschsprachige Schweiz |
Gaby Kuchta-Schmidt | Arbeitnehmervertreterin deutschsprachige Schweiz |
Timoteo Gandolfi | Arbeitnehmervertreter lateinische Schweiz |
Christian Braun | Arbeitnehmervertreter der Firmen, die der Credit Suisse angeschlossen sind |
Die PK 2 – Kapitalsparen verwaltet insbesondere das Spargefäss Kapitalsparen, basierend auf der vom Versicherten gewählten Anlagestrategie.
Stiftungsrat
Als oberstes Organ leitet und kontrolliert der Stiftungsrat die Pensionskasse 2 der Credit Suisse Group (Schweiz). Er ist paritätisch zusammengesetzt aus:
- Sechs Arbeitgebervertretern
- Sechs Arbeitnehmervertretern
Für die Amtsperiode 2021–2024 sind folgende Personen im Stiftungsrat vertreten:
Arbeitgebervertretende
Joachim Oechslin | Stiftungsratspräsident |
Anton Simonet | Head Wealth Management Switzerland UBS |
Patrick Stolz | Head HR P&C and Switzerland UBS |
Burkhard Varnholt | Global Chief Investment Officer |
Niklaus Boser | General Counsel Asset Management |
Christian Stark | Head of Regulatory Affairs Switzerland |
Arbeitnehmervertretende
Moreno Ardia | Vizepräsident Arbeitnehmervertreter deutschsprachige Schweiz |
Damian Hodel | Arbeitnehmervertreter deutschsprachige Schweiz |
Daniel Egli | Arbeitnehmervertreter deutschsprachige Schweiz |
Gaby Kuchta-Schmidt | Arbeitnehmervertreterin deutschsprachige Schweiz |
Arnaud Erhard | Arbeitnehmervertreter lateinische Schweiz |
Christian Braun | Arbeitnehmervertreter der Firmen, die der Credit Suisse angeschlossen sind |
Tritt ein Stiftungsratsmitglied während der Amtsdauer zurück, rückt ein Ersatzmitglied gemäss den Vorgaben des Wahlreglements nach. Nachrückende Mitglieder treten die Amtsdauer ihrer Vorgänger an.
Aufgaben des Stiftungsrats
Die Mitglieder des Stiftungsrats setzen sich während der vierjährigen Amtsdauer für die Interessen der Versicherten ein. Das zwölfköpfige Gremium wählt die Geschäftsführung, den Experten für die berufliche Vorsorge, die Kontrollstelle und den Anlageausschuss. Der Stiftungsrat bestimmt die Gesamtstrategie der Pensionskasse und überwacht deren Umsetzung. Zudem legt er die Grundsätze fest für die Bereiche Vorsorge, Vermögensanlagen, Organisation, Kommunikation und Weiterbildung für die Stiftungsräte. Er informiert die Versicherten und ist Gesprächspartner für die Personalkommission der Credit Suisse AG (Schweiz).
Der Stiftungsrat erlässt zahlreiche Reglemente. Zu den wichtigsten gehören folgende:
- Vorsorgereglement
Das Vorsorgereglement ist für die Versicherten entscheidend, da es die Beitragszahlungen und die Leistungsansprüche regelt. - Organisationsreglement
Dieses Reglement bietet einen Überblick über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der einzelnen Organe. - Anlagereglement
Im Bereich der Vermögensanlage regelt das Anlagereglement das Vorgehen, die Kompetenzen sowie den Überwachungsrhythmus.
Des Weiteren ist der Stiftungsrat verantwortlich für:
- Abnahme der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts;
- Festlegung und Überprüfung der Anlagestrategie und der strategischen Bandbreiten;
- regelmässige Überprüfung der Anlagetätigkeit und der Performancemessung;
- Festlegung der Wertschwankungsreserve.
Das Investment Committee ist das für die Vermögensanlagen der Stiftung verantwortliche Fachorgan. Es bereitet anlagerelevante Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet deren Vollzug.
Das Investment Committee hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Festlegung der taktischen Bandbreiten aufgrund der vom Stiftungsrat vorgegebenen Anlagestrategie;
- Bestimmung der Anlageinstrumente, soweit diese nicht vom Stiftungsrat im Rahmen des Anlagekonzepts vorgegeben sind;
- Bestimmung der Grundlagen für die Gewährung von Hypothekardarlehen;
- Bewilligung von Geschäften zur Optimierung des Risiko- beziehungsweise Renditeverhältnisses innerhalb der Vorgaben des Stiftungsrats (Securities Lending, Rückvergütung Kommissionen usw.);
- laufende Überwachung des Gesamtvermögens, der Entwicklung der einzelnen Anlagekategorien im Vergleich zur Anlagestrategie sowie der einzelnen Mandate.
Folgende Mitglieder sind vertreten:
PK – Rentensparen
PK 2 – Kapitalsparen
Das Audit and Risk Committee unterstützt den Stiftungsrat in den Bereichen der finanziellen Berichterstattung, des Risikomanagements und der Einhaltung von rechtlichen Vorschriften.
Das Audit and Risk Committee hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Beurteilung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts;
- Teilnahme an den Schlussbesprechungen mit der Revisionsstelle zur Zwischen- und Schlussrevision;
- Teilnahme an der Schlussbesprechung nach einer Prüfung durch das Internal Audit der Bank;
- Beurteilung des Risikomanagements sowie der Funktionsfähigkeit und der Güte des internen Kontrollsystems;
- Kontrolle der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der Integritäts- und Loyalitätsbestimmungen.
Folgende Mitglieder sind im Audit and Risk Committee vertreten:
PK – Rentensparen
Das ALM Committee hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Ausarbeitung der Empfehlungen zu den strategischen Vorgaben an den Stiftungsrat
- Sicherstellung und Koordination der Durchführung des ALM-Prozesses (und der entsprechenden ALM-Studie);
- Sicherstellung der Angemessenheit der Capital Market Assumptions (CMAs) bei der Ausarbeitung der Empfehlungen an den Stiftungsrat zu strategischen Vorgaben;
- Sicherstellung und Koordination der laufenden Überwachung der Risikofähigkeit;
- Festlegung und Sicherstellung der Umsetzung angemessener Massnahmen bei relevanten Änderungen in der Risikofähigkeit und der CMAs;
- Definition der für die Überwachung der Risikofähigkeit massgebenden Trigger Points inklusive Deckungsgrad;
- Überwachung der Einhaltung des ALM-Reglements, periodische Überprüfung der Ablauforganisation und Bestimmung der durchführenden Stelle für die ALM-Studie.
- Sicherstellung der entsprechenden Berücksichtigung der finanziellen und strukturellen Risikofähigkeit bei der Ausarbeitung der Empfehlungen an den Stiftungsrat zu strategischen Vorgaben;
Folgende Mitglieder sind vertreten:
PK – Rentensparen
Das Compensation and Promotion Committee der Pensionskasse unterstützt den Stiftungsrat bei der Wahrnehmung seiner Führungsaufgabe durch die Festlegung der Vergütung der bei der Pensionskasse angestellten Personen.
In den Zuständigkeitsbereich des Compensation and Promotion Committee fallen folgende Aufgaben im Rahmen des jährlichen Vergütungsprozesses:
- direkte Festlegung der Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung;
- Genehmigung des Vergütungspools für die anderen Angestellten;
- Vorbereitung und Beschlussfassung der Beförderungen;
- Information des Stiftungsrats über die Ergebnisse des Vergütungsprozesses.
Das aus mindestens drei Stiftungsratsmitgliedern bestehende Compensation Committee stellt sicher, dass die Vergütungsfindung nachvollziehbar im Einklang mit den Entschädigungsgrundsätzen der Bank stattfindet.
Folgende Mitglieder sind im Compensation and Promotion Committee vertreten:
PK – Rentensparen
Das Executive Committee plant und steuert die Sitzungen des Stiftungsrats.
Das Executive Committee hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Planen der Stiftungsratssitzungen im Kalenderjahr;
- Festlegen und Vorbereiten der Sitzungsagenden;
- Entscheide zu Leistungsfällen und Gesuchen an den Stiftungsrat.
Folgende Mitglieder sind vertreten: