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Verzinsung und neues Leistungsreglement der Pensionskasse

Die Verzinsung der Pensionskassenguthaben beträgt 1,25% für das Jahr 2018.

Ab 2019 gilt für Konkubinatspartnerleistungen und Ehegattenrenten neu eine 5-Jahresfrist.

Verzinsung

Der Stiftungsrat hat für die Verzinsung der beiden Spargefässe Rentensparen und Kapitalsparen einen Zinssatz von 1,25% für das Jahr 2018 bestimmt. Gleichzeitig wurde für das Jahr 2019 der Mutationszinssatz bei 1% festgelegt. Der Mutationszinssatz bestimmt die unterjährige Verzinsung der Alterssparkapitalien.

Die finanzielle Situation der Pensionskasse zeigt sich im 2018 leicht reduziert in einem von Unsicherheiten geprägten Kapitalmarktumfeld. Der Deckungsgrad liegt aktuell bei ca. 113% im Vergleich zu 116% per Ende 2017, die Anlageperformance liegt bei -0,5%. Sämtliche künftigen Pensionierungsverluste sind dabei bereits berücksichtigt.

Oberstes Ziel des Stiftungsrats ist es, das finanzielle Gleichgewicht der Pensionskasse langfristig und nachhaltig zu wahren. Besonderes Augenmerk gilt dem Erreichen der Ziel-Wertschwankungsreserve, deren Wert bei einem Deckungsgrad von 116% liegt.

Leistungsreglement 2019

Das für 2019 gültige Leistungsreglement ist auf der Webseite der Pensionskasse unter der Rubrik „Download“ publiziert. 

Wichtige Neuerung: Die Fristen für Konkubinatspartnerleistungen und Ehegattenrenten wurden auf jeweils fünf Jahre angehoben.

Bestehende Konkubinatsverträge oder Begünstigtenordnungen, die bei der Pensionskasse hinterlegt sind, behalten ihre Gültigkeit. Beachten Sie jedoch, dass ab sofort Fristen von fünf Jahren gelten. Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Download“ unserer Webseite.

  • Konkubinatspartner haben Anspruch auf Leistungen, wenn sie mit dem Versicherten mindestens fünf Jahre ununterbrochen zusammengelebt haben (Art. 61, Abs. 2, Best. c) und sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
  • Ehegatten haben Anspruch auf eine Rente, wenn die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat (Art. 62, Abs. 1, Best. b) und sie die übrigen Voraussetzungen für eine Rente erfüllen.
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