Verzinsung der Pensionskassenguthaben
Die Verzinsung der Pensionskassenguthaben beträgt 2% für das Jahr 2017. Gleichzeitig hat der Stiftungsrat einen Mutationszinssatz von 1% für das Jahr 2018 bestimmt.
Der Stiftungsrat hat für die Verzinsung der beiden Spargefässe Rentensparen und Kapitalsparen einen Zinssatz von 2% für das Jahr 2017 bestimmt. Gleichzeitig wurde für das Jahr 2018 der Mutationszinssatz bei 1% festgelegt. Der Mutationszinssatz bestimmt die unterjährige Verzinsung der Alterssparkapitalien (Austritt, Pensionierung).
Die Situation der Pensionskasse hat sich in 2017 deutlich verbessert. Der Deckungsgrad liegt aktuell bei 114% im Vergleich zu 109% per Ende 2016. Sämtliche künftige Pensionierungsverluste sind dabei bereits berücksichtigt. Diese positive Entwicklung ist im Wesentlichen der sehr guten Performance unseres Investmentportfolios zu verdanken.
Oberstes Ziel des Stiftungsrats ist es, das finanzielle Gleichgewicht der Pensionskasse langfristig und nachhaltig zu wahren. Besonderes Augenmerk gilt der Wertschwankungsreserve, die erhalten und weiter ausgebaut werden soll. Die Ziel-Wertschwankungsreserven werden bei einem Deckungsgrad von 116% erreicht sein.
Leistungsreglement 2018
Das für 2018 gültige Leistungsreglement ist auf der Webseite der Pensionskasse unter der Rubrik Download publiziert.