Stellungnahme zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS
Die Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) ist eine rechtlich selbstständige und unabhängige Stiftung mit eigener Organisation und Bilanzierung. Sie ist mit 65 Mitarbeitenden und einem verwalteten Vermögen von über CHF 17 Milliarden eine der grössten Schweizer Vorsorgeeinrichtungen. Wir versichern über 17‘000 Mitarbeitende der Credit Suisse und ihrer Tochtergesellschaften und richten Leistungen an über 10‘000 Rentenbeziehende aus. Im Weiteren verwalten wir auch die Pensionskasse 2 sowie die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz).
Die Pensionskasse ist finanziell in einer sehr robusten Lage. Mit einem Deckungsgrad von knapp 130% und vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven verfügen wir über freie Mittel und eine uneingeschränkte Risikofähigkeit. Dies wird auch durch die hohe Verzinsung der Altersguthaben von 6,5% im Jahr 2021 und 5% im 2022 reflektiert.
Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat keinen direkten Einfluss auf die eigenständige, operative Geschäftstätigkeit der Pensionskasse. Wir sind da für unsere Versicherten, wenn sie Fragen rund um ihre Vorsorge haben und treiben unsere Projekte voran, um ihnen den optimalen Vorsorgeschutz zu gewähren.
Die im Versicherungsausweis ausgewiesenen Leistungsansprüche wie auch die laufenden Renten sind in keiner Art und Weise gefährdet.
Anlagen bei der Credit Suisse
Die Pensionskasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Anlagen bei der Arbeitgeberin auf maximal 5% zu beschränken. Der Anteil an Anlagen mit Gegenpartei Credit Suisse lag in der Vergangenheit und somit auch vor der Übernahmeankündigung der CS durch die UBS deutlich unter den gesetzlichen Anforderungen. Für die Pensionskasse sind aus Anlagen bei der Credit Suisse durch die Entwicklungen der letzten Tage keine nennenswerten Kapitalverluste entstanden.
Die hier publizierten Informationen basieren auf dem derzeitigen Wissensstand. Sollten sich in Zukunft Veränderungen in Bezug auf unser Vorsorgemodell oder die generellen Leistungen der Pensionskasse abzeichnen, werden wir umgehend informieren.
Häufige Fragen
1. Was geschieht mit meinem Alterskapital in der Pensionskasse?
Ihr Alterskapital ist sicher. Die finanzielle Lage der Pensionskasse ist mit einem Deckungsgrad von knapp 130% und voll geäufneten Wertschwankungsreserven sehr stabil.
2. Was geschieht mit meiner Pensionskasse?
Solange Ihr Arbeitsverhältnis besteht, werden Ihre Pensionskassen-Beiträge wie bis anhin gezahlt. Der Abzug erfolgt automatisch mit der monatlichen Gehaltsabrechnung. Entsprechend wird das Altersguthaben weiter aufgestockt. Die Leistungen gemäss Versicherungsausweis und die Wahlmöglichkeiten gemäss Leistungsreglement gelten unverändert. Sollten sich in Zukunft Veränderungen in Bezug auf unser Vorsorgemodell oder die generellen Leistungen der Pensionskasse abzeichnen, werden wir umgehend informieren.
3. Was geschieht mit den Rentnern der Pensionskasse der CS?
Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat derzeit keinen Einfluss auf die eigenständige, operative Geschäftstätigkeit der Pensionskasse. Die laufenden Renten sind in keiner Art und Weise gefährdet.
4. Kann ich mich weiterhin vorzeitig pensionieren lassen?
Ja. Alle im Versicherungsausweis ausgewiesenen Leistungsansprüche bleiben bestehen. Sämtliche Wahlmöglichkeiten und Optionen des Leistungsreglements haben weiterhin Bestand. Das schliesst auch die Möglichkeiten rund um die vorzeitige Pensionierung mit ein.
5. Was passiert mit den beiden Pensionskassen der CS und der UBS? Werden die Pensionskassen fusioniert?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wie die neue Organisationsstruktur der neuen, fusionierten UBS aussieht. Die Fusion zwischen UBS und CS hat derzeit keine direkten Auswirkungen auf die beiden Pensionskassen. Die beiden Stiftungen sind autonom und handeln im Interesse ihrer jeweiligen Versicherten. Je nach Umsetzung der Fusion wird auch die Ausgestaltung der künftigen Vorsorge zu gestalten sein.
6. Beim Zusammenschluss SBG und SBV (1997) wurden von den beiden Pensionskassen vor der Zusammenführung die Überschüsse einmalig an die jeweiligen Mitarbeitenden der beiden Banken getrennt ausbezahlt. Ist diese Vorgehensweise auch bei dieser Fusion geplant?
Dazu können im jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen dazu gemacht werden. Hingegen kann festgehalten werden, dass grundsätzlich keine sogenannte Verwässerung stattfinden darf, also keine finanziellen Mittel ausserhalb des jetzigen Destinatärskreises verwendet werden dürfen.