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Neues Arbeitsmodell MyPartTime 58+

MyPartTime 58+ zielt darauf ab, persönliche und berufliche Prioritäten durch eine Verkürzung der Arbeitszeit nach dem 58. Lebensjahr besser ins Gleichgewicht zu bringen. Dabei bleiben die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Pensionskasse sowie die Rentenleistungen unverändert.

Wie in der Intranet News vom 30.06.2020 angekündigt können Versicherte ab dem 58. Altersjahr, die ihr Arbeitspensum reduzieren, auf Wunsch beantragen, dass sich der Vorsorgeschutz weiterhin nach dem Basislohn vor der Lohnreduktion richtet. Die Reduktion des Beschäftigungsgrads und des zugehörigen Lohns darf dabei höchstens 30% betragen. Der versicherte Lohn, gerechnet auf ein volles Pensum, darf um nicht mehr als 30% reduziert werden.

Versicherte übernehmen die Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf demjenigen Lohnanteil, der der Differenz zwischen dem versicherten Basislohn vor bzw. nach der Lohnreduktion entspricht. Der Arbeitgeber übernimmt auf dem vorangehenden Lohnanteil die Sparbeiträge des Arbeitgebers sowie die Risikobeiträge.

Mit diesem Arbeitszeitmodell trägt die Credit Suisse den individuellen Plänen der Mitarbeitenden in ihrer späteren Karrierephase Rechnung.

Informationen zum Antragsprozess finden Sie auf dem MyHR Portal unter «Very Experienced Professionals».

Weitere Details zu MyPartTime 58+ finden Sie auf der Website der Pensionskasse unter Pensionierung sowie im Leistungsreglement (Art. 36) unter der Rubrik Download.

 

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