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Einkauf in die Pensionskasse bis 1. Dezember

Auf Ihrem Versichertenportal MyPension unter „Dokumente und Formulare“ haben Sie einen Brief mit Einzahlungsschein erhalten.

Melden Sie sich auf MyPension an und sehen Sie Ihre maximalen Einkaufsmöglichkeiten in den verschiedenen Spargefässen der Pensionskasse. Einzahlungen müssen vor dem 1. Dezember eintreffen.

Einkaufsmöglichkeiten im Rentensparen
Beträgt Ihr versicherter Basislohn zusammen mit dem Bargeldanteil des Awards bis zu CHF 98’700, sind Sie im Rentensparen (Spargefässe Rentenkapital und Rentenkapital-Zusatzkonto) versichert. Sofern Sie über entsprechendes Einkaufspotenzial verfügen, erhalten Sie eine Übersicht über Ihre individuellen Einkaufsmöglichkeiten.

Einzahlungen ins Rentensparen erhöhen Ihr Alterssparkapital und folglich Ihre Altersrente, wirken sich jedoch nicht auf die Höhe der Invalidenrente aus. Diese leitet sich von Ihren versicherten Löhnen in der Pensionskasse ab. Die Rentenhöhe ist folglich unabhängig vom angesparten Alterssparkapital und von persönlichen Einzahlungen in die Pensionskasse, auch ein im Rahmen der Wohneigentumsförderung getätigter Vorbezug oder eine Überweisung infolge Scheidung tangieren die Höhe der Invalidenrente nicht.

Einkaufsmöglichkeiten im Kapitalsparen
Beträgt Ihr versicherter Lohn zusammen mit dem versicherten Bargeldanteil des Awards über CHF 98’700, sind Sie zusätzlich im Kapitalsparen (Spargefässe Alterskapital und Alterskapital-Zusatzkonto) versichert. Guthaben in den kapitalbildenden Spargefässen werden bei der Pensionierung ausschliesslich als Kapital ausbezahlt. Sofern Sie über entsprechendes Einkaufspotenzial verfügen, erhalten Sie eine Übersicht über Ihre individuellen Einkaufsmöglichkeiten.

Zahlungsmodalitäten und Einzahlungsfrist
Die Kontonummer für Einzahlungen in die Pensionskasse sowie Ihre persönliche Referenznummer entnehmen Sie bitte dem Brief mit Einzahlungsschein. Der reglementarische Endtermin für persönliche Einkäufe ist jeweils der 1. Dezember. Versicherte, deren Einkäufe auf einem falschen Konto oder erst nach dem 1. Dezember bei der Pensionskasse eingehen, haben keinen Anspruch auf eine Verarbeitung für die jeweilige Steuerperiode.

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