Menu
Back

Einkauf in die Pensionskasse 2020

Auf Ihrem Versichertenportal MyPension unter „Dokumente und Formulare“ finden Sie einen Einkaufsbrief mit Einzahlungsschein. Darauf sind Ihre maximalen Einkaufsmöglichkeiten in den verschiedenen Spargefässen ersichtlich.


Einkaufsmöglichkeiten im Rentensparen

Beträgt Ihr Lohn zusammen mit dem Award bis zu CHF 127’980, sind Sie im Rentensparen (Spargefässe Rentenkapital und Rentenkapital-Zusatzkonto) versichert. Sofern Sie über entsprechendes Einkaufspotenzial verfügen, erhalten Sie eine Übersicht über Ihre individuellen Einkaufsmöglichkeiten.

Einzahlungen ins Rentensparen erhöhen Ihr Alterssparkapital und folglich Ihre Altersrente, wirken sich jedoch nicht auf die Höhe der Invalidenrente aus. Diese leitet sich von Ihren versicherten Löhnen in der Pensionskasse ab. Die Rentenhöhe ist folglich unabhängig vom angesparten Alterssparkapital und von persönlichen Einzahlungen in die Pensionskasse, auch ein im Rahmen der Wohneigentumsförderung getätigter Vorbezug oder eine Überweisung infolge Scheidung tangieren die Höhe der Invalidenrente nicht.


Einkaufsmöglichkeiten im Kapitalsparen

Beträgt Ihr Lohn zusammen mit dem Award über CHF 127’980, sind Sie zusätzlich im Kapitalsparen (Spargefässe Alterskapital und Alterskapital-Zusatzkonto) versichert. Guthaben in den kapitalbildenden Spargefässen werden bei der Pensionierung ausschliesslich als Kapital ausbezahlt.

Aufgrund einer von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) initiierten regulatorischen Änderung verringern sich die Einkaufsmöglichkeiten im Kapitalsparen ab 2021 leicht.


Zahlungsmodalitäten und Einzahlungsfrist

Bitte verwenden Sie ausschliesslich die Einzahlungsscheine mit persönlicher Referenznummer, die Sie auf MyPension finden. Aufgrund technischer Neuerungen ist der Endtermin für Einkäufe pro Kalenderjahr neu der letzte Bankarbeitstag des jeweiligen Kalenderjahres. Einkäufe werden mit der Eingangsvaluta verbucht, Rückvalutierungen sind nicht zulässig.

Back to top