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Einkauf in die Pensionskasse

In den kommenden Tagen erhalten Sie einen Brief mit Einzahlungsschein, der Ihre maximalen Einkaufsmöglichkeiten in den verschiedenen Spargefässen der Pensionskasse ausweist.

Einkaufsmöglichkeiten im Rentensparen
Beträgt Ihr versicherter Basislohn zusammen mit dem Bargeldanteil des Awards bis zu CHF 98'700, sind Sie im Rentensparen (Spargefässe Rentenkapital und Rentenkapital-Zusatzkonto) versichert. Sofern Sie über entsprechendes Einkaufspotenzial verfügen, erhalten Sie eine Übersicht über Ihre individuellen Einkaufsmöglichkeiten.

Einzahlungen ins Rentensparen erhöhen Ihr Alterssparkapital und folglich Ihre Altersrente, wirken sich jedoch nicht auf die Höhe der Invalidenrente aus. Diese leitet sich im neuen Vorsorgemodell von Ihren versicherten Löhnen in der Pensionskasse ab. Die Rentenhöhe ist folglich unabhängig vom angesparten Alterssparkapital und von persönlichen Einzahlungen in die Pensionskasse, auch ein im Rahmen der Wohneigentumsförderung getätigter Vorbezug oder eine Überweisung infolge Scheidung tangieren die Höhe der Invalidenrente nicht mehr.

Einkaufsmöglichkeiten im Kapitalsparen
Beträgt Ihr versicherter Lohn zusammen mit dem versicherten Bargeldanteil des Awards über CHF 98’700, sind Sie zusätzlich im Kapitalsparen (Spargefässe Alterskapital und Alterskapital-Zusatzkonto) versichert. Guthaben in den kapitalbildenden Spargefässen werden bei der Pensionierung ausschliesslich als Kapital ausbezahlt. Sofern Sie über entsprechendes Einkaufspotenzial verfügen, erhalten Sie eine Übersicht über Ihre individuellen Einkaufsmöglichkeiten.

Steuerliche Aspekte
Einkäufe in die Pensionskasse können in der Regel vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, massgebend ist jedoch immer der Entscheid der Steuerbehörde. Nach einem Einkauf unterliegt Ihr gesamtes Alterssparkapital einer Dreijahresfrist für Kapitalauszahlungen. Bei einer Auszahlung innert der Dreijahresfrist kann Ihnen die Steuerbehörde die steuerliche Abzugsfähigkeit von Einkäufen rückwirkend aberkennen, die Sie oder Ihr Arbeitgeber bis drei Jahre vor der Kapitalauszahlung getätigt haben. Zu den Kapitalauszahlungen zählen:

  • Vorbezug Wohneigentumsförderung;
  • Freiwillige Kapitalauszahlung bei der Pensionierung beziehungsweise reglementarisch vorgesehene Kapitalauszahlung;
  • Barauszahlung infolge Aufnahme selbstständiger Erwerbstätigkeit oder Auswanderung.

Nicht davon betroffen sind:

  • Kapitalauszahlungen im Invaliditätsfall;
  • Kapitalauszahlungen im Todesfall.

Bei einer Einzahlung ist ausserdem Folgendes zu beachten:

  • Einzahlungen sind erst nach Rückzahlung eines allfälligen Vorbezugs im Rahmen der Wohneigentumsförderung möglich.
  • Einzahlungen sind nur zulässig, sofern Sie über keine Freizügigkeitsleistungen bei Freizügigkeitseinrichtungen verfügen.
  • Einzahlungen ins Spargefäss Rentenkapital-Zusatzkonto sind nur möglich, wenn das Einkaufspotenzial im Spargefäss Rentenkapital ausgeschöpft wurde.
  • Einzahlungen ins Spargefäss Alterskapital-Zusatzkonto sind nur möglich, wenn das Einkaufspotenzial im Spargefäss Alterskapital ausgeschöpft wurde.
  • Mit jeder Einzahlung beginnt die Sperrfrist von drei Jahren für Kapitalauszahlungen erneut.
  • Sind Sie aus dem Ausland zugezogen und waren zuvor nie in einer Schweizer Pensionskasse versichert, beträgt die maximale jährliche Einkaufssumme in den ersten fünf Jahren nach dem Zuzug 20% Ihres versicherten Lohns.
  • Waren Sie früher selbstständig erwerbend und verfügen über Gelder im Rahmen der Säule 3a, können Ihnen diese beim maximal möglichen Einkaufspotenzial angerechnet werden.
  • Pro Kalenderjahr sind maximal vier Einzahlungen in die Pensionskasse möglich.

Zahlungsmodalitäten und Einzahlungsfrist
Die Kontonummer für Einzahlungen in die Pensionskasse sowie Ihre persönliche Referenznummer entnehmen Sie bitte dem zugestellten Brief mit Einzahlungsschein. Der reglementarische Endtermin für persönliche Einkäufe ist jeweils der 1. Dezember. Trifft Ihre Einzahlung nach diesem Datum ein, kann die Einzahlung für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden, und der Betrag wird retourniert.

Fragen und Kontakt
Prüfen Sie Ihre individuelle Vorsorgesituation regelmässig, und nehmen Sie, falls möglich, entsprechende Anpassungen vor. Bei Fragen unterstützen Sie die Vorsorgeberaterinnen und -berater der Pensionskasse gerne. 

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