Einführung von 1e-Sparplänen sowie Verbesserung der Risikoleistungen auf Januar 2020
Die Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) führt auf Januar 2020 das 1e Kapitalsparen ein. Dieser Sparplan bietet Versicherten mit AHV-Lohn über CHF 127‘980 die Möglichkeit, bei der Anlagestrategie ihres Vorsorgevermögens mitzuentscheiden. Gleichzeitig werden die Risikoleistungen bei Invalidität und Tod für alle Versicherten verbessert.
Risikoleistungen
Ab Januar 2020 beträgt die Invalidenrente für alle Versicherten neu 70% statt 65% des versicherten Basislohns. Damit ergeben sich auch höhere Risikoleistungen im Todesfall oder bei der Invaliden-Kinderrente.
1e-Sparplan
Das aktuelle Vorsorgemodell besteht aus zwei Spargefässen: Beiträge bis zu einem AHV-Bruttolohn von CHF 127‘980 fliessen ins Spargefäss Rentensparen; das darin angesammelte Guthaben bildet die Basis für die Altersrente. Beiträge auf Lohnbestandteilen über CHF 127‘980 werden dem Gefäss Kapitalsparen gutgeschrieben; bei der Pensionierung wird dieses Guthaben als Kapital ausbezahlt. Die Guthaben beider Spargefässe werden in einer gemeinsamen Strategie angelegt und verzinst.
Im neuen 1e Kapitalsparen ab Januar 2020 können Versicherte für ihr Guthaben im Gefäss Kapitalsparen zwischen sechs Anlagestrategien wählen. Dies bietet die Möglichkeit, die entsprechenden Vorsorgegelder gemäss der individuellen Risikobereitschaft und Risikofähigkeit anzulegen. Versicherte übernehmen hiermit mehr Eigenverantwortung: sie partizipieren am Anlageerfolg, tragen aber auch das Anlagerisiko.
Das neue 1e Kapitalsparen im Überblick
- Betrifft nur Versicherte mit Lohnbestandteilen über CHF 127‘980 (AHV-Lohn)
- Auszahlung der Altersleistungen erfolgt ausschliesslich in Kapitalform (keine Altersrente)
- Individuelle Wahl zwischen sechs Anlagestrategien mit einer attraktiven Kostenstruktur: Entsprechend dem Risikoprofil bzw. der gewählten Strategie werden unterschiedliche Anlagegefässe mit Aktienquoten von 0% bis 75% angeboten.
- Anlagechancen und -risiken liegen beim Versicherten: Bei Austritt aus der Pensionskasse oder Pensionierung nehmen Versicherte die durch die Anlagestrategie erzielten Gewinne mit, tragen aber bei einer ungünstigen Marktentwicklung auch die Verluste.
- Die Ermittlung des Risikoprofils und die Wahl der Anlagestrategie erfolgen über das Versichertenportal MyPension
- Einmalige Option, das gesamte Guthaben im aktuellen Kapitalsparen ins neue 1e Kapitalsparen oder ins Rentensparen zu transferieren. Sparbeiträge werden ab Januar 2020 ausschliesslich dem neuen 1e Kapitalsparen gutgeschrieben.
Nächste Schritte
22. August 2019
Webcast, in dem das neue 1e Kapitalsparen vorgestellt wird. Versicherte können sich vom PC aus live zuschalten. Eine begrenzte Anzahl Plätze für die Teilnahme im Auditorium Üetlihof in Zürich ist vorhanden. Die Einladung folgt im Sommer.
22. August bis 30. September 2019
Versicherte optieren bis spätestens 30.09.2019 einmalig, ob sie ihr gesamtes bestehendes Guthaben im aktuellen Kapitalsparen entweder in das neue 1e Kapitalsparen oder in das Gefäss Rentensparen transferieren möchten. Der Entscheid zum Transfer ins 1e Kapitalsparen oder ins Rentensparen wird auf MyPension vorgenommen. Weitere Informationen werden auf der Webseite der Pensionskasse zu finden sein.
Ab Januar 2020 fliessen Beiträge auf Lohnbestandteile über CHF 127‘980 ins neue 1e Kapitalsparen.
Ab 22. August 2019
Versicherte ermitteln ihr Risikoprofil und wählen die Anlagestrategie. Die Strategie kann jederzeit im Versichertenportal MyPension geändert werden. Die Erstinvestition in die neue Anlagestrategie erfolgt in der zweiten Januarhälfte 2020.