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2,25% Verzinsung für das Jahr 2019

Der Stiftungsrat hat für die Verzinsung der beiden Spargefässe Rentensparen und Kapitalsparen einen Zinssatz von 2,25% für das Jahr 2019 bestimmt. Gleichzeitig wurde für das Jahr 2020 der Mutationszinssatz auf 1% festgelegt. Der Mutationszinssatz bestimmt die unterjährige Verzinsung der Alterssparkapitalien.

Das Kapitalmarktumfeld im 2019 ist von steigenden Aktienkursen und weiter sinkenden Zinsen geprägt. Der Anlageperformance von 10,4% per Ende November 2019 steht eine Performanceverwendung von knapp 8% für das Senken des Bewertungszinses der Rentenverpflichtungen sowie der Neubewertung der Pensionierungsverluste gegenüber. Der Deckungsgrad liegt aktuell bei ca. 115% im Vergleich zu 112% per Ende 2018.

Oberstes Ziel des Stiftungsrats ist es, das finanzielle Gleichgewicht der Pensionskasse langfristig und nachhaltig zu wahren. Besonderes Augenmerk gilt dem Erreichen der Ziel-Wertschwankungsreserve, deren Wert derzeit bei einem Deckungsgrad von 116% liegt.

Reglemente 2020

Die für 2020 gültigen Reglemente sind auf der Website der Pensionskasse unter der Rubrik „Download“ publiziert. 

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