Ihre Rente wird am 25. Tag des Monats auf das von Ihnen angegebene Konto in der Schweiz oder im Ausland überwiesen.
Bei einer neuen Bankverbindung informieren Sie uns bitte schriftlich mit folgenden Angaben:
- Bank
- IBAN- oder Kontonummer
- Clearingnummer
Bei einer Überweisung in ein Land, das für Zahlungsabwicklungen nicht den IBAN-Standard anwendet, gehen die Transaktionskosten und Wechselkursgebühren zu Ihren Lasten. Zahlungen der Pensionskasse erfolgen immer in Schweizer Franken.
Bei der Überweisung ins Ausland wird, je nach Land, eine Quellensteuer fällig. Diese Steuer können Sie zurückfordern, falls ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Domizilland besteht.
Todesfall
Beim Tod eines Rentners haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen.