Altersrente
Die Höhe Ihrer Altersrente der Pensionskasse ist einerseits abhängig vom Guthaben in den beiden Gefässen Rentenkapital und Rentenkapital-Zusatzkonto, andererseits vom Umwandlungssatz zum Zeitpunkt der Pensionierung.
Tiefere Altersrente bei vorzeitiger Pensionierung
Der Wunsch, vorzeitig in Pension zu gehen, ist in der Schweiz weitverbreitet. Doch eine vorzeitige Pensionierung ist kostspielig. Wenn Sie vor Alter 65 in Pension gehen, reduziert sich die Altersrente einerseits aufgrund des tieferen Umwandlungssatzes, andererseits infolge des geringeren Rentenkapitals. Da der Sparprozess vorzeitig beendet wird, werden weniger Sparbeiträge geleistet, und der Zinseszinseffekt kommt nicht voll zum Tragen. Überprüfen Sie die finanziellen Auswirkungen deshalb genau. Mit einer Vorfinanzierung im Rentenkapital-Zusatzkonto können Sie die finanzielle Lücke ausgleichen.
AHV-Überbrückungsrente
Bei einer vorzeitigen Pensionierung können Sie eine selbstfinanzierte AHV-Überbrückungsrente beziehen. Die Finanzierung dieser temporären Rente erfolgt entweder durch einen Einkauf oder durch eine Reduktion Ihrer Altersrente auf Lebenszeit.
Pensionierten-Kinderrente
Zusätzlich zu Ihrer Altersrente erhalten Sie eine Pensionierten-Kinderrente, wenn Sie Kinder unter 18 bzw. Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre haben. Die Pensionierten-Kinderrente beträgt in Prozent Ihrer Altersrente:
- 15% für ein Kind
- 30% für zwei Kinder
- 45% für drei oder mehr Kinder
Unterstützungsrente
Haben Sie ein Kind, das bei Erreichen des 18. Altersjahrs selbst eine Invalidenrente bezieht, zahlt die Pensionskasse eine Unterstützungsrente, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Anspruch besteht auf:
- Invaliden-Kinderrente
- Pensionierten-Kinderrente
- Waisenrente
Die Unterstützungsrente endet bei Wegfall der Invalidenrente des Kindes oder bei Ihrem Tod.
Kapitalbezug
Sie können auf den Zeitpunkt der Pensionierung hin die Ausrichtung einer Kapitalleistung aus dem Rentenkapital und dem Guthaben im Rentenkapital-Zusatzkonto verlangen. Die Altersleistung kann dabei vollständig als Kapitalleistung oder als Kombination von Altersrente und Kapitalleistung bezogen werden.
Rente oder Kapital
Wollen Sie eine Rente auf Lebenszeit? Oder lassen Sie sich lieber einen Teil des Altersguthabens als Kapital auszahlen? Wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab.
Altersrente | Kapital | |
---|---|---|
Regelmässiges, sicheres Einkommen | Ja, bis ans Lebensende | Nein. Anlagerisiko und Langlebigkeitsrisiko |
Finanzielle Flexibiltät | Nein. Fixe Rentenbezüge | Ja. Freie Verfügbarkeit des Kapitals |
Finanzielle Kenntnisse | Nein | Ja. Kapital muss angelegt werden |
Absicherung der Hinterbliebenen |
Restkapital fällt an Pensionskasse zurück | Restkapital geht an die Erben |
Besteuerung | Wird zu 100% als Einkommen versteuert | Bei Bezug einmalige Besteuerung zu reduziertem Satz, dann Einkommens- und Vermögenssteuer |
Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung für einen freiwilligen Kapitalbezug, dass dieser zu einer tieferen Altersrente auf Lebenszeit und im Todesfall zu tieferen Leistungen für die Hinterbliebenen führt.
Gestaffelter Kapitalbezug
Vorsorgegelder werden mit einem privilegierten Steuersatz besteuert. Tätigen Sie einen Kapitalbezug aus der Pensionskasse und verfügen zudem über Säule-3a-Konten, ist ein gestaffelter Bezug über mehrere Jahre sinnvoll, um die Steuerprogression zu brechen.
Bitte reichen Sie das Gesuch für den Kapitalbezug spätestens einen Monat vor der Pensionierung schriftlich bei der Pensionskasse ein. Falls Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, brauchen wir die Zustimmung Ihres Partners schriftlich mittels beglaubigter Unterschrift. Wenn Sie nicht verheiratet sind, schicken Sie uns einen Personenstandsausweis.