Die Aufnahme in die Pensionskasse gehört zu Ihrem Arbeitsvertrag, sie erfolgt mit Ihrem Arbeitsbeginn.
Versichert sind alle Mitarbeitenden ab 18 Jahren mit einem Mindestlohn von CHF 22’050.
Bei Arbeitsantritt erhalten Sie auf Ihrem Versichertenportal MyPension:
- eine Aufnahmebestätigung
- einen Einzahlungsschein für die Überweisung Ihrer Freizügigkeitsleistung
- den provisorischen Versicherungsausweis
Sobald Ihre Freizügigkeitsleistungen aus Ihrer vorherigen Vorsorgeeinrichtung sowie allfällige Freizügigkeitsguthaben bei Banken oder Versicherungen an uns überwiesen wurden, erhalten Sie Ihren aktualisierten Versicherungsausweis. Diesen finden Sie unter MyPension.