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Stellungnahme zur Integration der Credit Suisse in UBS

Änderungen bei der Pensionskasse der Credit Suisse in der Schweiz

Nach Abschluss der Integration der Credit Suisse soll für alle Mitarbeitenden in der Schweiz dasselbe Vorsorgemodell gelten. Deshalb passt die Pensionskasse der Credit Suisse per 1. Januar 2027 ihr Vorsorgemodell an jenes der Pensionskasse der UBS an.

Für die Rentnerinnen und Rentner der Pensionskasse der Credit Suisse ändert sich nichts. Sie bleiben bei der Pensionskasse der Credit Suisse versichert, ihre laufenden Renten sind gesetzlich geschützt.

Warum hat man sich entschieden, das Vorsorgemodell der PK CS demjenigen der PK UBS anzugleichen?

Weshalb findet die Angleichung der Vorsorgemodelle erst per 1.1.2027 statt?

Werden die beiden Pensionskassen zu einem späteren Zeitpunkt komplett zusammengelegt?

Was geschieht mit den 1e-Plänen im Vorsorgemodell der PK CS nach dem 1.1.2027?

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