TodesfallleistungenHinterlassenenleistung
Hinterlassenenleistung
Beim Tod eines aktiven Versicherten, eines Invalidenrentners oder eines Altersrentners zahlt die Pensionskasse verschiedene Hinterlassenenleistungen aus.
Aktiver Versicherter | Invalidenrentner | Altersrentner | |
Ehegatten- bzw. Konkubinatspartner- rente | Zwei Drittel der versicherten Invalidenrente | Zwei Drittel der bezogenen Invalidenrente | Zwei Drittel der bezogenen Altersrente |
Todesfallkapital zusätzlich zur Ehegatten- oder Konkubinatspartner-rente | 50% des versicherten Basislohns, | Drei Jahresrenten abzüglich der bereits bezogenen Renten
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Todesfallkapital, wenn keine Ehegatten- oder Konkubinatspartner- rente bezahlt wird | Sämtliche Altersguthaben, mindestens jedoch 50% vom: | Drei Jahresrenten abzüglich der bereits bezogenen Renten
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Waisenrenten
Beim Tod eines aktiven Versicherten oder eines Rentners erhalten Kinder unter 18 oder Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre eine Waisenrente. Diese beträgt pro Kind 20% Ihrer versicherten Invalidenrente beziehungsweise der bezogenen Alters- oder Invalidenrente, jedoch maximal 60% bei drei oder mehr Kindern.
Meldung Todesfall
Wir bitten die Hinterlassenen, uns den Tod eines Versicherten (aktiver Versicherter, Alters- oder Invalidenrentner) telefonisch oder schriftlich mitzuteilen und die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Kopie Todesschein und Familienbüchlein
- Bei anspruchsberechtigten Kindern den Ausbildungsnachweis, sofern sie 18 Jahre oder älter sind
- Bankverbindung (Clearing- und Kontonummer) des Ehegatten, des Konkubinatspartners, des eingetragenen Partners und/oder der Kinder
Nach Erhalt der benötigten Unterlagen prüfen wir die Anspruchsberechtigung und zahlen den Hinterbliebenen die Hinterlassenenleistungen aus.